Deutsche Rentenversicherung weiß Bescheid
Immer wieder begegnen mir Menschen, die sagen, der Begriff “Erziehung” sei doch so vielschichtig. Man könne es so oder so sehen und all das, was ich unter “unerzogen” verstehe, sei doch im Grunde auch “Erziehung”. Die Deutsche Rentenversicherung ist allerdings mit mir einer Meinung, was den Erziehungsbegriff betrifft:
Kindererziehung
Leben das Kind und der Elternteil nicht in einem gemeinsamen Haushalt zusammen ( . . . ), liegt eine Erziehung durch den Elternteil nur dann vor, wenn auch konkrete Maßnahmen zur Erziehung des Kindes erfolgen. Hierzu reichen z. B. Geldüberweisungen zur Sicherstellung des Unterhalts an die Großeltern und ein gemeinsam verbrachter Jahresurlaub allein nicht aus. Hat ein Elternteil keinen erzieherischen Einfluss auf das Kind, liegt keine Erziehung vor ( . . . ).
Aus: “Hinweise zur Versicherungspflicht wegen Kindererziehungszeiten” von 2008